- Kauf- und Schenkungsverträge samt treuhändiger Abwicklung
Ich errichte regelmäßig Kauf- oder Schenkungsverträge für Liegenschaften, Eigentumswohnungen. Wesentlicher Aspekt hierbei ist die Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte, wie die Bewertung eingeräumter Rechte (zB Wohn- oder Fruchtgenußrecht), und der Immobilienertragsteuer, etc. Selbstverständlich können derartige Transaktionen auf Wunsch auch nicht über das Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer abgewickelt werden.
- Hilfe bei Erlangen der Niederlassungsbewilligung/Staatsbürgerschaft
Ich unterstütze Privatpersonen bei der Erlangung der Niederlassungsbewilligung in Österreich oder der Erlangung der Staatsbürgerschaft, bringe hierzu Anträge ein und führe das Verfahren. Der größte Teil davon entwickelt in Europa oder Österreich unternehmerische Tätigkeiten oder hat Österreich als “Wunschdestination” für das Leben mit seiner Familie ausgewählt. Die Rechtsgrundlage ist meist Schlüsselkraft selbständig oder unselbständig sowie “Privatier.”
- Erbschaft, Testament
Der rechtzeitigen und rechtsrichtigen Regelung des Nachlasses kommt, um Streitigkeiten nach dem Ableben des Erblassers zu vermeiden, gerade bei vermögenden Personen erhebliche Bedeutung zu. Im Vergleich mit dem übrigen Zivilrecht, ist das österreichische Erbrecht mit zwingend einzuhaltenden Bestimmungen durchsetzt. Eine genaue Analyse der Gegebenheiten und eine darauf abgestimmte Regelung ist hier geboten. Gerne helfe ich dabei.
- Verlassenschaftsverfahren
Die Vertretung in Verlassenschaftsverfahren kann gerade bei größeren Familien und mit Auslandsbezug sinnvoll sein, Rechtssicherheit möglichst rasch zu schaffen und gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden.
- Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
Die Patientenverfügung regelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln und Verträge abzuschließen. Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht werden dann wirksam, wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst Entscheidungen zu treffen.
- Ehe- und Partnerschaftsverträge
Das österreichische Eherecht kennt den Grundsatz der Gütertrennung. Daher bleibt das Vermögen, das einem Partner vor der Eheschließung allein gehört hat, weiterhin in dessen Alleineigentum. Jedoch gibt es von diesem Grundsatz Ausnehmen, etwa die Ehewohnung. Mit einer vertraglichen Vereinbarung anlässlich der Eheschließung oder auch während aufrechter Ehe können viele Streitigkeiten im Scheidungsfall/Trennung vermieden werden. Gerne berate ich und verfasse ich derartige Vereinbarungen für Sie.