Urheber- und Markenrecht

Die Verwendung öffentlicher Facebook Fotos durch Drittmedien

Anspruch (naher) Angehöriger am Schutz des Bildnisses des Verstorbenen

Recht am eigenen Bild / Verwendung von Fotos zu Werbezwecken ist in der Regel nur mit Zustimmung des Abgebildeten zulässig

Missbrauch des Bildnis- oder Namensrechts in der Öffentlichkeit, § 78 UrhG, § 16 ABGB

Urteilsveröffentlichung nach § 85 UrhG

1 2