Grundrechtseingriffe

Verletzung von subjektiven Rechten bei der Hausdurchsuchung

Kriminalpolizeiliches Handeln auf Anordnung der Staatsanwaltschaft fällt unter Artikel 90a B-VG

Hausdurchsuchung: Anordnung und Durchführung einer Maßnahme bilden eine verfassungsrechtliche Einheit