OGH 22.02.2012, 3 Ob 223/11g: Ein in der Satzung einer GmbH den Gesellschaftern eingeräumtes Aufgriffsrecht zu vorbestimmten Bedingungen den Geschäftsanteil des ausscheidungswilligen Gesellschafters zu übernehmen, ist nicht einem Zustimmungsrecht zur Veräußerung des Geschäftsanteils gleich zu halten, sodass bei einer exekutiven Verwertung § 76 Abs 4 GmbHG nicht analog anzuwenden ist.