Der Verfassungsgerichtshof beginnt am 20. September 2012, mit den Beratungen seiner Herbst-Session, die bis zum 13. Oktober 2012 dauert. Eines der Themen ist die nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes Speicherung von Internet, e-Mail und Telefon-, Verbindungsdaten für die Dauer von sechs Monaten. Grundlage für diese Bestimmung im Telekommunikationsgesetz ist eine Richtlinie der Europäischen Union, wobei ald Motiv für diese Richtlinie die “Ermittlung, Feststellung und Verfolgung schwerer Straftaten” genannt wird.
Gegen diese Vorschrift wurde nun sog. Individualantrag gemäß Artikel 140 Abs. 1 B-VG beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Die Beschwerdeführer vertreten die Auffassung diese Bestimmung des Telekommunikationsgesetzes dem Grund- recht auf Datenschutz in der österreichischen Verfassung widerspricht und die Vorratsdatenspeicherung darüber hin-aus dem Artikel 8 der Europäischen Grundrechte Charta zum Schutz personenbezogener Daten zuwiderläuft. (vgl. Pressemitteilung www.vfgh, 20.09.2012)