In der Kriegskunst besteht die größte Leistung darin, den Widerstand des Feindes ohne einen Kampf zu brechen. Das gilt im übertragenen Sinn auch für Gerichtsverfahren: Vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens oder dem Einlassen in ein solches sind die eigenen und die gegnerischen rechtlichen Möglichkeiten zu analysieren und das Prozessrisiko zu beurteilen. Schließlich geht es darum, die Interessen des Auftraggebers durchzusetzen und dafür braucht es nicht in jedem Fall ein öffentliches (Zivil-) Gerichts- oder Schiedsverfahren.
- Zivil- und Exekutionsverfahren
Ich verfüge über langjährige Erfahrung in der Prozessführung vor allen Instanzen öffentlichen Zivilgerichten in verschiedenen Rechtsmaterien, insbesondere dem Wettbewerbsrecht (UWG) und Schadenersatz/ Gewährleist-ungsverfahren, Bankenhaftungen. Insbesondere wenn es “schnell gehen” soll, ist ein vorläufiger Rechtschutz (einstweilige Verfügung) zu beantragen. Die Durchsetzung rechtskräftiger Urteile und Vergleiche erfolgt im sog. Exekutionsverfahren; auch das gehört zum anwaltlichen Tagesgeschäft.
- Strafverteidigung
Die rigorosere Handhabung von Geldwäscheverdachtsmeldungen durch Banken sowie die verschäften Untreue-Tatbestände für Unternehmer und leitende Angestellte, einschließlich der Bestimmungen über die Verbandsverantwortlichkeit, sowie die Strafbestimmungen nach dem Medienrecht sind der Grund für meine zunehmende Tätigkeit im Strafrecht. Auch hier habe ich umfassende Erfahrung in der Prozessführung in allen Instanzen, einschließlich Vertretung im Zusammenhang mit der Verhängung von Untersuchungshaft.
- Schiedsverfahren
In Schiedsverfahren habe ich umfassende Erfahrung in der Verfahrensführung als Parteienvertereter beim Schiedsgericht der Wirtschaftskammer einschließlich des Internationalen Schiedsgerichts nach den sog. Wiener Regeln der WKÖ, und in der Vollstreckung internationaler Schiedstitel auf der Grundlage der sog. New York Convention im In- und mit Kooperationsanwälten auch im Ausland.