EugH 6.9.2012, C-190/11: Selbst wenn der Kaufvertrag im EU-Ausland geschlossen (unterschrieben) wurde, kann der Verbraucher dennoch in seinem Mitgliedstaat den Unternehmer klagen, sofern die Geschäftsanbahnung über das Internet statt fand. Art. 15 Abs. 1 Buchst. c der Brüssel‑I‑Verordnung ist dahin auszulegen, dass er nicht verlangt, dass der Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer im Fernabsatz geschlossen wurde.