OGH 11. 9. 2012, 6 Ob 24/11i [verst Senat]: Die Unterwerfungserklärung eines nach § 28 Abs 2 KSchG Abgemahnten ist nur dann ausreichend und lässt die Wiederholungsgefahr wegfallen, wenn keinerlei Vorbehalte erhoben und Ersatzklauseln vorbehalten werden; egal ob diese Ersatzklauseln gesetzmäßig sind oder nicht