Aufgriffsrecht – notarielle Beurkundung in der Satzung

OGH 14.09.2011, 6 Ob 81/11x: Bei statutarischer Einräumung eines Aufgriffsrechts an Dritte ist die Notariatsaktspflicht des § 76 Abs 2 GmbHG weder unter dem Aspekt der Verhinderung eines börseartigen Handels der Gesellschaftsanteile noch im Hinblick auf die übrigen Zwecke der Notariatsaktspflicht geboten.

Kategorie: Gesellschaftsrecht