Kein Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB) bei rechtswidriger Abfrage bereits bekannter Daten

OGH 27.05.2013, 17 Os 3/13i: In Fällen (ausschließlich) missbräuchlicher Beschaffung von Daten (ohne deren Weitergabe oder Verwertung) bildet in aller Regel das Recht des Betroffenen auf Geheimhaltung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem ermittelnden Beamten den Bezugspunkt des Schädigungsvorsatzes. Ein solcher Anspruch auf Geheimhaltung scheidet aus, wenn die ermittelten Daten dem missbräuchlich handelnden Beamten bereits vor der Abfrage bekannt sind und die Abfrage nicht auf Gewinnung weiterer (ihm unbekannter) Daten gerichtet ist.

Kategorie: Strafrecht