„Schwarzbauten“ – „Untätigkeit“ des Bürgermeisters

OGH 07. 03. 2016, 17 Os 32/15g: Der Bürgermeister ist als Baubehörde erster Instanz verpflichtet, ihm zur Kenntnis gelangte Informationen über die bewilligungslose Errichtung von Gebäuden der Verwaltungsstrafbehörde anzuzeigen. Dem Angeklagten lag zur Last, es als Bürgermeister unterlassen zu haben, die (ihm mitgeteilte) Errichtung von „Schwarzbauten“ der Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen und ein Abbruchverfahren einzuleiten. Stattdessen habe er auf eine nachträgliche rechtliche „Sanierung“ durch Änderung des Flächenwidmungsplans hingearbeitet. Die Entscheidung enthält unter anderem Aussagen über die (Dauer der) Anzeigepflicht des Bürgermeisters als Baubehörde und die rechtlichen Konsequenzen unterlassener Anzeigeerstattung.

Kategorie: Strafrecht