Gesellschaftsrecht
Aufgriffsrecht – notarielle Beurkundung in der Satzung
OGH 14.09.2011, 6 Ob 81/11x: Bei statutarischer Einräumung eines Aufgriffsrechts an Dritte ist die Notariatsaktspflicht des § 76 Abs 2 GmbHG weder unter dem Aspekt der Verhinderung eines börseartigen Handels der Gesellschaftsanteile noch im Hinblick auf die übrigen Zwecke der Notariatsaktspflicht geboten.
Haftung eines organschaftlichen Vertreters einer juristischen Person wegen Konkursverschleppung
OGH 11. 10. 2012, 2 Ob 117/12p: Der organschaftliche Vertreter (im Anlassfall das Vorstandsmitglied eines Vereins) haftet dem Neugläubiger für den Vertrauensschaden, den dieser durch die Begründung einer Verbindlichkeit im Stadium der Zahlungsunfähigkeit des Vereins erlitt. Dies entspricht der herrschenden Rechtsprechung, wonach sog Neugläubiger schadenersatzrechtlich so zu stellen sind, als hätten sie mit dem späteren Gemeinschuldner nicht mehr kontrahiert.
Aufgriffsrecht verhindert exekutive Verwertung von Geschäftsanteilen nicht
OGH 22.02.2012, 3 Ob 223/11g: Ein in der Satzung einer GmbH den Gesellschaftern eingeräumtes Aufgriffsrecht zu vorbestimmten Bedingungen den Geschäftsanteil des ausscheidungswilligen Gesellschafters zu übernehmen, ist nicht einem Zustimmungsrecht zur Veräußerung des Geschäftsanteils gleich zu halten, sodass bei einer exekutiven Verwertung § 76 Abs 4 GmbHG nicht analog anzuwenden ist.