Urheber- und Markenrecht
Veröffentlichung eines identifizierenden Lichtbilds und Berichterstattung über wahren Sachverhalt
OGH 02.08.2012, 4 Ob 119/12x: Die Veröffentlichung eines identifizierenden Lichtbilds ist nicht schon allein deshalb immer dann zulässig, wenn über einen wahren Sachverhalt berichtet wird. Auch die Ausübung der Pressefreiheit nach Art 10 EMRK ist mit Pflichten und Verantwortlichkeiten verbunden, und die Rechtfertigung einer Grundrechtsbeschränkung ist im Einzelfall anhand ihrer gesetzlichen Grundlage (hier: § 78 UrhG), der Legitimität des Ziels und der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs zu prüfen. So sprach der OGH ausführlicher Begründung – unter Hinweis auf 4 Ob 172/00y; vgl RIS-Justiz RS0113854 – aus, dass dann, wenn die beanstandete Bildnisveröffentlichung geeignet ist, den Erfolg von Amtshandlungen zu beeinträchtigen, die der Kläger im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs als Polizist durchzuführen hat, berechtigte Interessen des Klägers durch eine ohne seine Zustimmung erfolgte identifizierende Bildberichterstattung, die ihn in seinem beruflichen Lebenskreis bei Ausübung einer Amtshandlung auf offener Straße zeigt, verletzt sind.
Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
EuGH vom 03.07.2012, C-128/11 – UsedSoft GmbH / Oracle International Corp: gebrauchte Software darf weiterverkauft werden, unabhängig davon, wie sie erworben wurde, dies gilt auch für durch Download gekaufter Software. Muss eine durch Download erworbene Software über das Internet aktualisiert werden, steht dieses Recht auf Aktualisierung auch dem Käufer der gebrauchten Software zu. Der verkaufende Erstkäufer darf keine Kopie der Software behalten. Das ausschließliche Verbreitungsrecht des Softwareurheberrechtsinhabers ist, bezogen auf die verkaufte Kopie, erschöpft. Eine Lizenzvereinbarung, welche eine solche spätere Veräußerung untersagt, ist unwirksam. Sofern es sich um eine einzige Lizenz handelt, kann diese nicht aufgeteilt und weiterverkauft werden.