Honorar

Die vom Rechtsanwalt erbrachte Leistung kann als Pauschalhonorar, Zeithonorar oder nach Tarif verrechnet werden. Auch ein Erfolgszuschlag ist vereinbar.

  • Pauschalhonorar
    Dieses bietet den Vorteil, dass man die Kosten von Anfang an kennt. Voraussetzung dafür ist, eine gute Abschätzbarkeit der Arbeit, die zu erwarten ist.
  • Zeithonorar
    Hier wird die Höhe des Honorars pro Zeiteinheit vereinbart. Die Höhe des Honorars hängt vom Schwierigkeitsgrad der zu erbringenden Leistungen ab. Der Rechtsanwalt muss nicht nur über die Art der Leistungen sondern auch über den Zeitaufwand Aufzeichnungen führen.
  • Abrechnung nach Tarif
    Basis dafür sind das Rechtsanwaltstarifgesetz, die Allgemeinen Honorar-Kriterien oder das Notariatstarifgesetz. Das Rechtsanwaltstarifgesetz gilt für anwaltliche Leistungen in Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren, aber auch wenn eine Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und eigenem Mandanten fehlt.

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AGB: Die allgemeinen Auftragsbedingungen des Rechtsanwalts können Sie hier herunterladen. Diese beruhen auf einer Empfehlung der Rechtsanwaltskammer.

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Info-Folder: Die Broschüre der Rechtsanwaltskammer („Mein Recht ist kostbar“) können Sie hier herunterladen. Mein Recht ist kostbar .