OGH 29. 04. 2016, 9 Ob 31/15x: Dreiundzwanzig der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des beklagten Kreditkartenunternehmens enthaltener Klauseln verstoßen in diesem Fall gegen Bestimmungen des Zahlungsdienstegesetzes oder sind intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG, also unklar oder unverständlich abgefasst. Die Klauseln betreffen etwa die Berechtigung zur vorzeitigen Vertragsauflösung durch das Kreditkartenunternehmen, die Vorgangsweise bei Änderungen der Geschäftsbedingungen oder die Verpflichtung zur Verwendung sicherer Seiten und Systeme bei Nutzung der Karte für Internetbestellungen.
http://ris.bka.gv.at