OGH 15.10.2012, 6 Ob 157/12z: Zur Vermeidung eines Kontrolldefizits für Begehren auf Abberufung von Vorstandsmitgliedern kommt nicht nur den Stiftungsorganen, sondern auch einzelnen Organmitgliedern Parteistellung zu, weil dies nicht dem Schutz von Individualinteressen, sondern dem Ausgleich eines bei der Privatstiftung bestehenden strukturellen Kontrolldefizits dient. Also auch einem Beirat mit Organqualität.