Die Rechtswirkungen der Eintragung einer Änderung der Stiftungsurkunde im Firmenbuch

OGH 15.10.2012, 6 Ob 157/12z: Nach § 33 Abs 3 Satz 2 PSG ist die Änderung der Stiftungsurkunde mit der Eintragung in das Firmenbuch wirksam. Die Eintragung ist jedoch stets nur notwendige, nicht auch hinreichende Bedingung für die Wirksamkeit einer Änderung der Stiftungsurkunde. So könnte etwa eine Änderung der Stiftungserklärung dann, wenn der Stifter geschäftsunfähig ist, auch dann keine Wirkungen entfalten, wenn sie im Firmenbuch eingetragen wäre. Ein anderer Fall wäre der Verstoß der Stiftungserklärung gegen ein gesetzliches Verbot.

Kategorie: Gesellschaftsrecht