Ein marktbeherrschendes Unternehmen, das bereits mit anderen Nachfragern in Geschäftsbeziehung steht, darf einem Nachfrager die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern (Gleichbehandlungsgebot)

OGH als Kartellobergericht 11. 10. 2012, 16 Ok 1/12: Die Weigerung der ÖBB, den Zugverkehr eines Mitbewerbers in ihren Fahrplanmedien zu veröffentlichen, diskriminiert ihn gegenüber anderen in diese Medien aufgenommenen Unternehmen und verstößt damit gegen Kartellrecht. Ein marktbeherrschendes Unternehmen, das bereits mit anderen Nachfragern in Geschäftsbeziehung steht, darf einem Nachfrager die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern (Gleichbehandlungsgebot).