An Kinder gerichtete Werbung – Verstoß gegen § 28 UWG

OGH 18. 09. 2012, 4 Ob 110/12y: Nach Ziffer 28 des Anhangs zum UWG darf eine Werbung keine „direkte Aufforderung an Kinder“ enthalten, ein bestimmtes Produkt zu kaufen oder die Eltern oder andere Erwachsene zum Kauf zu überreden.
Die Werbung – „Die Entdeckungsreise zu den Wüsten und Steppen beginnt! Hol’ dir hier das Buch dazu. Stickersammelbuch zum Sensationspreis € 1,99.“ – habe sich an Minderjährige unter vierzehn Jahren gerichtet, die jedenfalls „Kinder“ im Sinn des gesetzlichen Verbots seien; bei der Verwendung des Imperativs „Hol’ dir hier das Buch dazu“ habe es sich um eine „direkte Aufforderung“ zum Kauf gehandelt.