Hausdurchsuchung beim Parteienvertreter und das Umgehungsverbot

OGH 18.10.2012, 13Os66/12y (13Os67/12w, 13Os68/12t, 13Os69/12i): Informationen, die einem nicht dringend tatverdächtigen (vgl § 144 Abs 3 StPO) Parteienvertreter iSd § 157 Abs 1 Z 2 StPO in dieser Eigenschaft bekannt geworden sind, dürfen – aufgrund des in §§ 157 Abs 2, 144 Abs 2 StPO normierten Umgehungsverbots – im Weg einer Ermittlungsmaßnahme nach dem 8. Hauptstück der StPO (hier: nach dem gemäß § 195 Abs 1 FinStrG auch im gerichtlichen Finanzstrafverfahren geltenden § 119 Abs 1 StPO) nicht beschafft werden.

Kategorie: Strafrecht