Zivil- und Zivilprozessrecht

Eine per Fax übermittelte Bürgschaftserklärung ist formwirksam

Haftungsbeschränkung zwischen Werkbesteller und Generalunternehmer erstreckt sich nicht automatisch auf die Haftung des Subunternehmers

Das Recht am eigenen Bild als besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Vertrauensschutz: Die Unterfertigung eines Vertrags durch den Vizebürgermeister rechtfertigt das Vertrauen des Vertragspartners in dessen Vertretungsbefugnis, wenn das Verhalten des Bürgermeisters Anlass zur Annahme eines Verhinderungsfalls gab

Bürgschaftserklärungen sind restriktiv auszulegen; hat sich der Bürge nicht damit einverstanden erklärt, dass von Gläubiger und Hauptschuldner vorgenommene Änderungen der gesicherten Schuld auch ihm gegenüber wirksam werden, so kann Derartiges nicht unterstellt werden

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